Der Anbau unserer Kulturen erfolgt nach den Richtlinien des kontrollierten und integrierten Anbaus. Sowie nach den Grundsätzen der guten fachlichen Praxis im Pflanzenschutz.
Die integrierte Produktion basiert auf einheitlichen Richtlinien und beinhaltet verbindliche Vorgaben hinsichtlich:
- Standortwahl
- Auswahl der Sorten und deren Unterlagen
- Pflanz- und Anbausysteme
- Bodenbearbeitung und Bodenpflege
- Pflanzenernährung und Pflanzenschutz
- Ernte, Sortierung, Lagerung und Aufbereitung
- Ständige Schaderregerkontrollen in den Anlagen
- Förderung des Nützlingeinsatzes
- Einsatz von Lockstofffallen zur Ermittlung des wirksamsten Zeitpunkts zur Schadinsektenbekämpfung
- Beachtung des Schadwellenprinzips bei der Anwendung von Pflanzenschutzmitteln
- Unabhängige Kontrollen
- Boden- und Rückstandsuntersuchungen
- Aufzeichung über Anbau und Pflegemaßnahmen